Umsatzsteuer erstatten lassen

Produkte, die im europäischen Ausland bestellt werden, enthalten die jeweilige Mehrwertsteuer des Landes, die bis zu 25% des Produktpreises betragen kann (z.B. in Schweden). Wird eine Bestellung direkt über Amazon verkauft, zieht Amazon die ausländische Mehrwertsteuer ab und berechnet den Preis mit der deutschen Mehrwertsteuer neu. Bei allen anderen Händlern und Online-Shops wird die Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes erhoben, wodurch ein Kunde eine Mehrwertsteuer zahlt die bis zu 6 Prozentpunkte höher liegen als im eigenen Land.

Unternehmer, die im Ausland tätig sind und dort Umsatzsteuer gezahlt haben, können sich ausländische Umsatzsteuer erstatten lassen .
Die Voraussetzungen sind: Der Antragsteller muss Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein. Der Unternehmer darf im betreffenden Land nicht ansässig sein und dort im Vergütungszeitraum keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt haben.
Die Vorsteuerbeträge müssen

Der Antragsteller muss ein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein.
Der Unternehmer darf im betreffenden Land nicht ansässig sein und keine steuerbaren Umsätze im Vergütungszeitraum dort getätigt haben.
Vorsteuerbeträge müssen durch Originalrechnungen belegt werden.
Eine Bescheinigung der Steuernummer vom zuständigen Finanzamt ist notwendig.
Mindestbeträge und spezifische Vorsteuerabzugsbeschränkungen müssen beachtet werden.

Drittland: Antrag direkt bei der ausländischen Erstattungsbehörde einreichen, Originalrechnungen und Steuernummer-Bescheinigung beifügen, Mindestbeträge beachten, Antragsfrist bis 30. Juni des Folgejahres.
EU: Antrag über das BZSt-Portal, separate Anträge für jeden Mitgliedstaat, elektronische Übermittlung, Mindestbeträge beachten, Antragsfrist bis 30. September des Folgejahres.
Wie hoch ist die Erstattung der ausländischen Mehrwertsteuer?

Die Höhe der Erstattung variiert je nach geltend gemachtem Vorsteuerbetrag und den spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes, wobei Einschränkungen für bestimmte Ausgaben zu berücksichtigen sind.




Fragen und Antworten zu ausländischen Mehrwertsteuer-Erstattung

Wer kann sich ausländische Umsatzsteuer erstatten lassen?

Deutsche Unternehmer können sich ausländische Umsatzsteuer erstatten lassen, wenn sie im Ausland tätig sind und dort Umsatzsteuer zahlen.

Was sind die Voraussetzungen?

  1. Unternehmerstatus: Der Antragsteller muss Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts sein.
  2. Keine Ansässigkeit: Der Unternehmer darf in dem betreffenden Land nicht ansässig sein und dort keine steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt haben.
  3. Originalrechnungen: Vorsteuerbeträge müssen durch Originalrechnungen nachgewiesen werden.
  4. Steuernummer: Eine Bestätigung der Steuernummer durch das zuständige Finanzamt ist erforderlich.


Wie erhalte ich eine Rückerstattung?

  1. Antrag im Drittland:
    • Antragstellung direkt bei der ausländischen Erstattungsbehörde.
      • Verwendung des entsprechenden Antragsformulars in der Landessprache.
    • Nachweis durch Originalrechnungen und Steuernummerbescheinigung.
    • Mindestbeträge und Antragsfristen beachten (bis 30. Juni des Folgejahres).
  2. Antragstellung in EU-Mitgliedstaaten:
    • Antragstellung über das elektronische Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt).
    • Getrennte Anträge für jeden Mitgliedstaat.
    • Antragsfrist jeweils bis zum 30. September des Folgejahres.
    • Mindestbeträge (50 Euro pro Jahr oder 400 Euro pro Quartal).
  3. Wie hoch ist die Erstattung der ausländischen Umsatzsteuer?
    • Die Höhe der Erstattung hängt von den geltend gemachten Vorsteuerbeträgen und den länderspezifischen Regelungen ab. In vielen Fällen gibt es Einschränkungen für bestimmte Ausgaben wie Reisekosten, Bewirtungskosten und Kfz-Kosten.